In Zeiten hoher Auftragsknappheit ist der Markt immer auf der Suche nach Alternativen
So begegnet uns in den letzten Jahren immer häufiger der Begriff der „Immobilienverrentung“. Ist dies möglicherweise ein weiterer Ansatz für Immobilienmakler dem derzeit scheinbar geringen Immobilienangebot zu begegnen? Und kann damit die Unentschlossenheit mancher Verkäufer bezüglich eines Verkaufs aufgehoben werden?
Was genau passiert bei einer Immobilienverrentung ?
Immobilien-Altbesitzern werden vermehrt in den letzten Jahren sogenannte „Umkehrhypotheken“ als „Immobilienrente angeboten“. Das heißt, die Immobilie kann lebenslang vom Eigentümer genutzt und dennoch in eine Zusatzrente umgewandelt werden.
Immobilieneigentümer verpfänden ihr Haus/Wohnung und erhalten dafür ein entsprechendes Darlehen. Dies kann in Form einer sofort beginnenden, monatlichen „Rentenzahlung“ oder auch als Einmalauszahlung erfolgen. Dies soll der besseren Liquidität im Alter dienen. Besichert wird dies wie sonst auch, grundpfandrechtlich im Grundbuch.
Der Begriff „Umkehrhypothek“ ergibt sich aus der Tatsache, das sich die „Darlehensschuld“, durch Stundung der Zins- und Tilgungsbeiträge jetzt erst nach und nach aufbaut. Getilgt wird die Restschuld dann, wenn der Eigentümer verstirbt oder seine Eigentumsrechte aufgeben muss.
Die Verpfändung des Eigentums kann einerseits an die Bank erfolgen oder an einen Käufer. Der Eigentumsübergang erfolgt später. Und zwar nach Ableben des jetzigen Eigentümers, oder wenn dieser seine Immobilie nicht mehr selbst nutzten kann, etwa durch die Tatsache das er in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss. Eine oftmals schwierige Angelegenheit für Käufer.
Denn mit dem Ableben eines Menschen, oder der Notwendigkeit das dieser in ein Pflegeheim wechseln muss, zu spekulieren, ist moralisch nicht jeder Manns Sache.
Die Frage die sich hier stellt ist , handelt es sich für Eigentümer, die möglichst lange in der eigenen Immobilie verbleiben wollen oder auch für Käufer um eine echte Alternative zum Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht und einer Leibrente ? Und sind solche Aufträge für Makler sinnvoll als Erweiterung ihres Protfolios?
Ähnlich wie das Konstrukt der „Leibrente“- hier wird allerdings das Eigentum bereits übertragen und der Wert des Wohnrechtes wird bei der Berechnung der Leibrente abgezogen –, kommt die Form der „Immobilienverrentung“ sicher nur für einen bestimmten Käuferkreis in Frage. Etwa einen Kapitalanleger, oder Käufer mit der planung einer späteres Nutzung, oder auch Käufer mit geringem oder fehlendem Eigenkapital.
Diese beiden Beispiele sind nicht zu verwechseln mit dem Modell des „Mietkaufs“, der keine Form der „Verrentung“ darstellt und schlechtere, rechtliche Möglichkeiten bietet.
Fazit: Es ist also sicher gut und richtig auch diese Form der Immobilienverwertung zu kennen und im Falle einer Anfrage darauf reagieren zu können. Doch um eine echte Alternative zum realen Verkauf handelt es sich meiner Ansicht nach nicht. Maximal um eine Erweiterung der Möglichkeiten.