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Neue Ansätze für Preisverhandlungen – Wichtige Information für Ihre Verkäufer !

Kennzeichnungspflicht für Heizkörper

Neue Ansätze für mögliche Preisverhandlungen warten auf Sie und Ihre Verkäufer!

Denn nach der EU Ökodesign-Richtlinie müssen jetzt auch Heizkörper nach Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden.

Der Gesetzgeber geht davon aus, das im Hinblick darauf, das viele Heizungen veraltet sind und es somit gerade hier große Einsparmöglichkeiten gibt.

Das ist ein gefundenes Fressen für den ein oder anderen Käufer!

Die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte (Verordnung (EU) Nr. 811/2013) soll zusammen mit Ökodesign-Anforderungen (Verordnung (EU) Nr. 813/2013) dazu beitragen, diese Potenziale zu erschließen.

Die Geräte können grundsätzlich von A++ bis G eingestuft werden. Neue Heizkörper müssen eine Energieeffizienz von A bis A++ haben – Neugeräte mit schlechter Effizienz dürfen bereits seit dem 26. September 2015 nur noch bedingt verkauft werden.

Vorhandene Heizkörper erhalten das Label zur Energieeffizienz vom Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. Allerdings muss hier erwähnt werden, das es auch durchaus noch Heizungsbauer gibt, die davon noch keine Kenntnis haben. Wer sich also in 2016 mit dem Gedanken an den Verkauf seiner Immobilie trägt, sollte sich rechtzeitig, und zwar idealerweise – bevor die Immobilie an den Markt kommt, um die Kennzeichnung kümmern.

Fehlende Labels, können sich in der Preiskalkulation oder in späteren Verhandlungen wertmindernd auswirken und damit den Verkaufsprozess erschweren.

Waren bisher bei Käufern die höheren Energiekosten bei älteren Heizungen durchaus präsent aber eben eher nicht direkt im Fokus, bieten sie, durch die jetzt notwendige Kennzeichnung, durchaus Potential, zum preislichen Verhandlungsgegenstand zu werden. Daher empfehle ich Maklerkollegen idealerweise einen Kostenvoranschlag in Ihren Unterlagen zu haben, um auf spätere Verkaufsverhandlungen hierzu vorbereitet zu sein – falls eine Erneuerung notwendig oder käuferseits ins Auge gefasst wird. Auch ist es durchaus dienlich die Kosten einer Erneuerung mit den bisher angefallenen Energiekosten abzugleichen, falls diese Idee nur auf dem Gefühl der überhöhten Heizkosten beruht. Denn „gefühlte“ Kosten sind in den Augen von Käufern immer höher, als das was am Ende tatsächlich investiert werden muss.

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